Mittlerweile konnten wir unsere Mitgliederzahl seit der Gründung etwa verdreifachen. Trotzdem möchten wir alle Mitglieder dazu aufrufen, in Ihrem Umfeld für einen Beitritt zum Verein zu werben.
Sobald die Pandemielage wieder Präsenzveranstaltungen im Gemeindeleben zulässt, werden wir auch persönlich versuchen, weitere Gemeindemitglieder für eine Mitgliedschaft zu begeistern.
Der Gesetzgeber hat angesichts der Pandemie die Möglichkeit geschaffen, Mitgliederversammlungen von Vereinen auch ohne satzungsmäßige Grundlage digital abzuhalten (§ 5 Abs. 2 COVMG). Wir planen die Mitgliederversammlung im Spätsommer zu veranstalten. Falls eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein sollte, werden wir auf die digitale Möglichkeit ausweichen.
Mit der Leitung der Ferienfreizeit befinden wir uns im Austausch und werden im Laufe der kommenden Wochen unsere Möglichkeiten der Unterstützung besprechen. Wie die Unterstützung konkret aussehen wird hängt natürlich sehr davon ab, ob die Freizeit in diesem Jahr stattfinden kann.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber den Grenzwert für vereinfachte Spendennachweise von bisher 200 Euro auf nunmehr 300 Euro angehoben. Wir haben unseren vereinfachten Spendennachweis bereits angepasst.